Garantiebedingungen (ab 02.02.2012.):
Garantie wird erst nach Wiederherstellung der Kaufunktion auf beiden Seiten gewährt.
- Zahnimplantat: 6 Jahre
- Brücke, Kronen: 5 Jahre
- Inlay: 3 Jahre
- Abnehmbare Prothese (exklusive Halterung tauschen), Füllungen: 2 Jahre
Voraussetzung: jährliche Kontrolle
Bei Implantaten bzw. implantatprotetischer Versorgung ist die halbjährliche Kontrolle- sowie jährliche Röntgenkontrolleuntersuchung Voraussetzung für die Garantiegewährung.