Garantiebedingungen (ab 02.02.2012.):

Garantie wird erst nach Wiederherstellung der Kaufunktion auf beiden Seiten gewährt.

  • Zahnimplantat: 6 Jahre
  • Brücke, Kronen: 5 Jahre
  • Inlay: 3 Jahre
  • Abnehmbare Prothese (exklusive Halterung tauschen), Füllungen: 2 Jahre

Voraussetzung: jährliche Kontrolle
Bei Implantaten bzw. implantatprotetischer Versorgung ist die halbjährliche Kontrolle- sowie jährliche Röntgenkontrolleuntersuchung Voraussetzung für die Garantiegewährung.